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Haushaltsrede 2015

Rede zur Haushaltssitzung des Gemeinderats am 25.11.2014
Andreas Zimmer (Es gilt das gesprochene Wort.)

Haushaltsrede als PDF-Dokument

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Palm,
Herr Erster Bürgermeister Geyer und Frau Bürgermeisterin Soltys,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte zum Beginn meiner Rede an die Einleitung von Herrn Erster Bürgermeister Geyer bei der Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs am 4. November hier im Gemeinderat anknüpfen: „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit“ hatte er Kurt Schumacher zitiert. Und so haben auch wir, die Stadträte der AfD, uns mit der Wirklichkeit der finanziellen Situation unserer Stadt anhand des vorgelegten Haushaltsentwurfs eingehend befasst.

Die Zeit der Haushaltsberatungen, von der Einbringung des Haushalts am 4. November bis zur seiner Beschlussfassung durch den Gemeinderat in unserer nächsten Sitzung am 9. Dezember, könnte man auch als den Weg „von der Betrachtung der Wirklichkeit“ zur „Stunde der Wahrheit“ ansehen. Und genau auf diesem Weg befinden wir uns im laufenden Prozess und werden eins jetzt alle brauchen, den „Mut zur Wahrheit“, den die AfD nicht ohne Grund zu einem ihrer wesentlichen Leitmotive gemacht hat.

Warum „Mut zur Wahrheit“? Weil Politik sich häufig scheut, den Bürgern die Wirklichkeit so zu erklären, wie sie nun einmal ist. Unser Erster Bürgermeister Geyer hat sich hier in seiner Haushaltsrede am 4. November angenehm abgehoben und den Gemeinderat auf die Herausforderungen eingestimmt, denen wir AfD-Stadträte uns ohne Wenn und Aber stellen wollen. Ein zusammenfassender Blick auf die Wahrheit zeigt folgendes:

>>> Übersicht siehe Folie 2 - (Titelfolie 1)

  • Die Ersparnisse der Stadt Fellbach sind aufgebraucht. Die roten Seiten des Vorberichts für das Haushaltsjahr 2015 enden im Abschnitt 5 auf Seite 49 mit dem Satz, ich zitiere: „Damit wäre bis Ende 2015 die allgemeine Rücklage aufgebraucht.“ – Zitat Ende. Also die Rücklage, die zum Ende des Jahres 2012 noch knapp 30 Mio. € betrug, ist mit dem vorgelegten Haushalt von 2015 innerhalb von 3 Jahren bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 2,3 Mio. € geschrumpft.
  • Damit aber nicht genug. Trotz des Verbrauchs der für den Haushalt 2015 entnommenen „letzten“ 9,9 Mio. € aus der Rücklage, sind die geplanten Investitionen nicht ausreichend finanziert und Fellbach muss für den städtischen Haushalt weitere 2,1 Mio. € Schulden aufnehmen, womit dieser per 31.12.2015 mit einem Schuldenstand von etwas über 4 Mio. € schließen würde, was aber erst den noch recht bescheidenen Anfang der Verschuldung darstellt.
  • Hinzu kommt in 2015 im Rahmen einer finanztechnischen Umschuldung noch eine Kreditaufnahme von 3,7 Mio. € für das Kombibad F3, die dann im städtischen Haushalt zu einem separat ausgewiesenen Gesamtschuldenstand – nur für das Kombibad – in Höhe von 30,5 Mio. € führt.
  • Da der Verwaltungshaushalt ab 2016 so gut wie keine Überschüsse mehr erwirtschaften kann, werden auf absehbare Zeit dem Vermögenshaushalt keine nennenswerten Mittel mehr zugeführt. Sämtliche laufenden Investitionen müssen dann ab 2016 auf Kredit finanziert werden. Eine einmalige Ausnahme stellt ggf. das Jahr 2018 dar, für das außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen in der Finanzplanung stehen. Ab 2019 ist dann wieder mit einer Fortsetzung des Negativtrends bei der Schulden-aufnahme und im Ergebnis der Gesamtverschuldung zu rechnen.
  • In der Folge erhöht sich im Zeitraum 2016 bis Ende 2018 die Gesamtverschuldung des städtischen Haushalts von 4 Mio. € auf 20 Mio. €.
  • Zusammen mit dem Schuldenstand des Kombibades liegt die Verschuldung dann bei 46,1 Mio. € – und die nachfolgenden Jahre versprechen bis auf Weiteres keine Entspannung.

Diese bereits für sich sprechenden Zahlen werden durch weitere Bedingungen unseres Umfelds noch bedrohlicher. Hier sind im Wesentlichen zwei Entwicklungen zu betrachten, aus denen weitere Millionenbelastungen für die Stadt zu befürchten sind, die der vorgelegte Haushalt als Risiken nicht berücksichtigt. Die Entwicklung der Steuereinnahmen und die Kreisumlage, dazu im Einzelnen:

>>> Übersicht siehe Folie 3

  • Der vorgelegte Haushaltsentwurf geht in absoluten Zahlen von einer nicht unerheblichen Steigerung der Steuereinnahmen aus. Die konkret vorgeschlagenen und bereits fest eingeplanten Steuererhöhungen aus der Grund- und Gewerbesteuer lassen für die Jahre 2015 bis 2018 Mehreinnahmen von 4,3 Mio. € erwarten – sonst sähe der Haushalt noch einmal entsprechend schlechter aus. Gerade die Gewerbesteuer ist aber völlig unabhängig von geplanten Einnahmen aus der Erhöhung des Steuer-Hebesatzes auch stark konjunkturabhängig – womit ich zum nächsten Risikofaktor dieses Haushaltsentwurfs komme:
  • Deutlich unsicherer wird es bei der Planung der Steigerung der Steuereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie der Gewerbesteuer außerhalb der Hebesatz-Erhöhung. Hier ist die neueste offizielle Steuerschätzung mit einer gegenüber der vorhergehenden Steuerschätzung bereits negativen Entwicklung im Haushaltsplan noch nicht berücksichtigt.
  • Ein Planansatz nach dem Vorsichtsprinzip müsste darüber hinaus den sich konjunkturell abzeichnenden Abschwung einbeziehen, wie ihn führende Ökonomen inklusive des Sachverständigenrates der fünf Wirtschaftsweisen vorausgesagt haben. Letzterer geht z.B. für 2015 von einer auf 1% stark reduzierten Wachstumsprognose aus.
  • Im Vergleich zur 2014er-Basis nimmt die Finanzplanung des vorgelegten Haushaltsentwurfs für den Zeitraum 2015 bis 2018 kumulierte Steuer-Mehreinnahmen von knapp 21 Mio € an. Hierin liegt ein nicht unerhebliches Risiko des vorgelegten Haushalts, sollten die Steuerquellen tatsächlich nicht ganz so ergiebig sprudeln, wie es diese optimistische Planannahme unterstellt.
  • >>> Übersicht siehe Folie 4
  • Damit aber noch nicht genug. Im Landkreis sind wir aufgrund des Missmanagements der Kreisverwaltung und des verantwortlichen Kreistags bei Neubau und Betrieb des Winnender Kreiskrankenhauses bereits heute in einer nur noch als katastrophal zu bezeichnenden Defizitsituation der Rems-Murr-Kliniken, für die alleine in 2015 der Zuschussbedarf des Kreises zum Ausgleich des Klinikdefizits mit 22 Mio. € veranschlagt ist.
  • Herr Oberbürgermeister Palm hat hierzu und zur Ausgabensituation insgesamt in seiner Haushaltsrede gesagt, ich zitiere: „Ich glaube nicht daran, dass das Winnender Kreiskrankenhaus in den nächsten fünf Jahren die „schwarze Null“ erreichen wird oder dass die Sozialgesetzgebung sich ändert“, auf die er sich zuvor mit – ich zitiere erneut – „permanent in Sprüngen wachsenden Sozialausgaben (und) den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung“ bezogen hatte. Diese Überzeugung, Herr Oberbürgermeister Palm, teilen wir von der AfD voll und ganz!
  • Daher können wir allerdings den optimistischen Planansatz des Fellbacher Haushalts, der die vom Landkreis in dessen Haushalt vorgesehene Erhöhung der Kreisumlage auch unter Berücksichtigung der Deckungsreserve deutlich unterschreitet, nicht nachvollziehen. Und was noch viel bedenklicher ist: In der Finanzplanung 2015 bis 2018 wurde entsprechend Ausweis auf Seite 561 des Haushalts die für das Jahr 2015 wahrscheinlich zu geringe Deckungsreserve in den folgenden Jahren gar mit null angesetzt.
  • Das sich hieraus insgesamt ergebende Haushalts- und Finanzplanrisiko aus der Kreisumlage liegt nach unserer überschlägigen Kalkulation per Saldo bei bis zu 5 Mio. €.

Womit ich zum vorläufig letzten Punkt der Wahrheit komme, die sich aus der Betrachtung der Wirklichkeit ergibt:

  • Der Bildungscampus, von Herrn Oberbürgermeister Palm in seiner Haushaltsrede zurecht als „eines der ganz herausragenden Leuchtturmprojekte des Stadtentwicklungsprozesses STAFFEL 25“ dargelegt, wird mit einem Investitionsbedarf im Bereich zwischen 50 und 100 Mio. € veranschlagt. Wie Sie wissen, gibt es hier bereits umfangreiche Planungsaktivitäten aller Beteiligten. Ab 2016 stehen dann auch erste – im Kontext des Bedarfs aber noch sehr bescheidene – Investitionsmittel für die Realisierung in der Finanzplanung, insgesamt für die 3 Jahre bis einschließlich 2018 gerade einmal 8,7 Mio. € und für die folgenden Jahre noch einmal 9,9 Mio. €.
  • Dass für dieses hochambitionierte Projekt, das alle Experten mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50 Mio. € veranschlagen, bei den in den kommenden Jahren in der Finanzplanung vorgesehenen 18,6 Mio. € an Investitionsmitteln noch eine erhebliche Deckungslücke besteht, bedarf glaube ich keiner weiteren Erläuterung.

Ich darf abschließend zu dieser „Betrachtung der Wirklichkeit“, mit der nach dem Schumacher-Zitat Politik beginnt, noch einmal an die auch über 2018 hinaus strukturell defizitäre Situation der Haushaltsfinanzierung erinnern, wodurch sich der Schuldenstand von dem dann schon hohen Niveau der bislang optimistisch geplanten 46,1 Mio. € wohl weiter erhöhen würde, wenn – ja, …

… Wenn wir jetzt nicht radikal gegenzusteuern beginnen, ist der Haushalt 2015 der Anfang der Fellbacher Schuldenspirale!

Bevor ich nun auf unsere Anträge zum Haushalt komme, liegt mir sehr an einer Erläuterung der uns hierbei leitenden politischen Überzeugungen, die sich genau so auch in den kommunalpolitischen Leitlinien der AfD für den Rems-Murr-Kreis finden, aus denen ich hierzu zitieren möchte:

Eine solide und nachhaltige Finanzpolitik ist uns auf allen politischen Ebenen ein Kernanliegen.
Wir dürfen nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen leben, auch wenn dies Einschnitte und Belastungen für die jetzige Generation mit sich bringt und damit auf manches Sinnvolle oder Wünschenswerte verzichtet werden muss.“
(identisch in
>>>Übersicht siehe Folie 5)

Bereits bei ihrer Haushaltsrede im Kreistag hat unsere Sprecherin der AfD-Kreistagsgruppe, Gisela Medeck, zum Kreishaushalt dahingehend Stellung bezogen, dass es in Anbetracht der Lage nicht mehr nur um den Verzicht auf „manches Sinnvolle oder Wünschenswerte“ gehen könne, sondern es außerhalb gesetzlicher Auflagen im vorgelegten und den kommenden Haushalten kaum noch Tabus im Hinblick auf notwendige Sparmaßnahmen geben dürfe. Für den Haushalt der Stadt Fellbach muss dies mit Blick auf die Wirklichkeit der vor uns liegenden Herausforderungen gleichermaßen gelten.

Warum „kaum noch“ und nicht „keine“ Tabus? An dieser Stelle ist uns ein weiterer Grundsatz unserer kommunalpolitischen Leitlinien ausgesprochen wichtig: Unter der Überschrift „Vorrang für Familie und Bildung“ haben wir unser sogenanntes „Leitprinzip Familie“ definiert, nach dem die Bedürfnisse von Familien und Kindern in den kommunalpolitischen Entscheidungen, Prioritäten sowie insbesondere auch bei der Finanzplanung vorrangig zu berücksichtigen sind. Diesem Leitprinzip bleiben wir bei allen notwendigen Einsparungsmaßnahmen verpflichtet und letztlich zeigt das auch nur, dass es darüber hinaus dann tatsächlich keine Tabuzonen mehr geben kann!
(identisch in >>> Übersicht siehe Folie 6)

Die vorranginge Berücksichtigung der Themen Familie, Kinder und Bildung heißt in unserer aktuellen Situation aber nicht, dass sämtliche diese Themen betreffenden Haushaltsbereiche vollständig von Einsparungen ausgenommen werden können. Insbesondere bei Zuschüssen zu baulichen Maßnahmen in Kinderbetreuungseinrichtungen muss die Frage erlaubt sein, ob diese Maßnahmen für eine gute Betreuung der Kinder wirklich zwingend sind. Hier erscheint uns eine quantitativ und qualitativ hochwertige personelle Ausstattung wesentlich wichtiger, und gerade hierfür hat die Stadt Fellbach ja in den vergangenen Jahren Herausragendes geleistet und umfangreiche Finanzmittel bereitgestellt, die selbstverständlich auch in den kommenden Haushaltsjahren im Haushalt berücksichtigt werden müssen.

Zum „Mut zur Wahrheit“ gehört es nun also gerade auch, den Bürgern die unangenehmen Sachverhalte nicht vorzuenthalten. In diesem Sinne bleiben wir uns treu, wohlwissend, dass unsere Vorschläge zumindest all denen nicht gefallen werden, die auf die ein oder andere Weise von notwendigen Einsparungen betroffen sein werden. Diese Vorschläge aber aus Rücksicht auf die öffentliche oder welche Meinung auch immer nicht zu unterbreiten, wäre unverantwortlich – weil uns die Probleme dann später umso härter treffen. Wir sind dies insbesondere den jungen Menschen schuldig, die unsere in die Zukunft verschobenen Lasten dann schultern müssten.

Herr Erster Bürgermeister Geyer hat in seiner Haushaltsrede bereits deutlich gemacht, dass wir – ich zitiere erneut: „nicht umhin können, in den nächsten Jahren noch stärker als bisher zwischen Pflicht und Kür zu unterscheiden“. Und er spricht den wesentlichen Punkt dann auch deutlich aus: „Ich meine, dem städtischen Haushalt würde es gut tun, wenn wir uns auch im investiven Bereich im Sinne des eben Gesagten die ein oder andere Verschnaufpause gönnen.“ – Zitat Ende. Genau um diese investive Verschnaufpause geht es nun also mit unseren in der folgenden Übersicht zusammengestellten Anträgen zur Kürzung der Investitionen:

AfD-Antrag zur Einsparung von Investitionen in den Jahren 2015 bis 2018

>>> Übersicht siehe Folie 7

Sie erkennen eine Mischung aus konkreten Projekten und pauschalen Kürzungen. Die investive Verschnaufpause umfasst damit nach unseren Anträgen 2,7 Mio. € für 2015 und weitere 5,2 Mio. € für die nachfolgende Jahre 2016 bis 2018, zusammen also knapp 8 Mio. €.

Nicht in jedem Einzelplan des Haushalts können wir auf Basis der uns verfügbaren Informationen Kürzungsvorschläge zu konkreten Einzelvorhaben sinnvoll unterbreiten. Klar ist aber, dass in Anbetracht der Haushaltslage kein Bereich grundsätzlich ausgenommen bleiben kann.

Insbesondere im für die Investitionen ganz wesentlichen Bereich des Bau-, Wohnungs- und Verkehrswesens gibt es viele Abhängigkeiten zu bereits laufenden Maßnahmen. Nur mit einer weiteren Befassung der Verwaltung selbst sowie nachfolgend des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats kann hier die im Sinne unserer Stadt und ihrer Bürger beste Lösung mit den dann begrenzten Mitteln gefunden werden.

Dabei muss unter der Prämisse einer notwendigen Investitions-Verschnaufpause gerade auch der Bereich des Bau-, Wohnungs- und Verkehrswesens zusammen mit dem Bereich der Sport-Infrastruktur überproportional zu den Einsparungen beitragen, da wir entsprechend unseren Finanzierungsprioritäten für Familie, Kinder und Bildung für die Investitionen in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nur deutlich unterproportionale Einsparungen vorschlagen. Die Höhe der insgesamt zu erzielenden Einsparungen ist für uns hierbei eine feste Mindestgröße – über die Maßnahmen im Einzelnen muss und kann aber sicherlich noch diskutiert werden.

Kommen wir nun zu den Ausgaben des Verwaltungshaushalts, der auch die Sach- und Personalkosten der Verwaltung selbst umfasst. Die Personalkosten sind hier der sicherlich heikelste Punkt. Nimmt man die bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in Höhe von 65,9 Mio. € als Bezugsbasis, machen diese Personalkosten mit 29,8 Mio. € etwas über 45% der beeinflussbaren Ausgaben aus.

Als neue Stadträte hatten wir seit dem erst kurz zurückliegenden Beginn dieser Legislaturperiode besonders intensiv mit den Mitarbeitern der Verwaltung zu tun, die uns bei allen Anliegen schnell und mit hoher Kompetenz geholfen haben, uns in die komplexe Materie einzuarbeiten. Wir haben die Effizienz und eben auch die Kompetenz der Verwaltung dabei ausgesprochen schätzen gelernt und möchten uns an dieser Stelle auch einmal ganz ausdrücklich hierfür bedanken.

Ich darf an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen und im Zusammenhang dieser Haushaltsberatungen Herrn Erster Bürgermeister Geyer und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung danken, die an dieser Haushalts- und Finanzplanung mitgewirkt haben, insbesondere natürlich dem Kämmereiamt unter der Leitung von Herrn Heinz und seinem ganzen Team.

Ja, wir haben eine sehr gute Verwaltung, sonst wäre Fellbach bis heute weder mit seinen Leistungen, noch wirtschaftlich so solide aufgestellt, wie es bis jetzt tatsächlich der Fall ist. Auch das ist eine wichtige Betrachtung der Wirklichkeit!

Wenn es nun also um Einsparungen auch beim schwergewichtigen Personalkosten-Budget und damit immer auch um die Stellenanzahl der Verwaltung geht, liegt hierin kein Vorhalt der Verschwendung oder Ineffizienz, die es zu beseitigen gelte, sondern erst einmal nur das Verständnis, dass sich alleine zum Erhalt der erreichten Effizienz, das Verhältnis der Personalkosten zu den durch die Verwaltung zu erbringenden Leistungen nicht verschlechtern darf. Selbstverständlich sind in einer solchen Situation aber auch Anstrengungen zur weiteren Effizienzsteigerung zu unternehmen, denen sich die Verwaltung ja auch in der Vergangenheit erfolgreich gestellt hat.

Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen haben wir unseren Antrag zur Einsparung bei den Personalkosten daher bewusst zurückhaltend gestaltet und gehen davon aus, dass sich diese Einsparungen in 2015 über die Nichtanstellung neuer Mitarbeiter im Rahmen der natürlichen Fluktuation oder als Nichtersatz für in den Ruhestand gehende Mitarbeiter, jeweils im Zusammenspiel mit internen Umbesetzungen, gestalten lassen.

>>> Übersicht siehe Folie 8

Unser Antrag umfasst die Einsparung von 15 Stellen
und damit 4,7% der aktuellen Stellenanzahl der 322 im Stellenplan außerhalb der Schulen und der Kinderbetreuung ausgewiesenen Vollzeitkräfte. Die 145 Stellen im Bereich Schulen und Kinderbetreuung bleiben hierbei außen vor. Bei einer jährlichen Fluktuation von 4-6% zzgl. der in den Ruhestand wechselnden Mitarbeiter, müsste das Einsparziel bis Ende 2015 erreicht werden können. In 2015 kann daher die durchschnittlich hälftige Einsparung der 15 Stellen mit Personalkosten in Höhe von ca. 480.000 € erzielt werden. Ab 2016 ergibt sich hieraus dann die volle Einsparung in Höhe von ca. 1 Mio. € pro Jahr. Insgesamt entlastet dies den Verwaltungshaushalt in den Jahren 2015 bis 2018 um ca. 3,6 Mio. €.

Ich komme nun zum AfD-Antrag zur Einsparung weiterer Ausgaben des Verwaltungshaushalts.

>>> Übersicht siehe Folie 9

Wir haben auch die Kostenstellen, oder wie es im kommunalen Haushalt heißt, die Einzelpläne in den Unterabschnitten des Haushalts, eingehend betrachtet. Da es hier aber zwischen den Jahren und den Unterabschnitten regelmäßig zu strukturellen Verschiebungen und dadurch bedingt zu von Jahr zu Jahr nicht mehr vergleichbaren Zuordnungen von Haushaltszahlen kommt, war uns eine genauere Analyse mit vertretbarem Aufwand leider nicht möglich.

Unsere Bitte an die Verwaltung, bei strukturellen Veränderungen in der Zuordnung von Haushaltszahlen
geeignete Überleitungen zum Zwecke der Vergleichbarkeit bereitzustellen, wurde von der Verwaltung abschlägig beschieden. Das müssen wir für den jetzt vorgelegten Haushaltsentwurf so erst einmal akzeptieren. Ich darf aber jetzt schon ankündigen, dass wir in dieser Frage auch bei den kommenden Haushalten nicht locker lassen werden. Aus unserer Sicht ist es nicht akzeptabel, wenn bei relevanten strukturellen Veränderungen im Haushalt derartige Überleitungen und die hierfür ggf. erforderlichen detaillierten Erläuterungen nicht zur Verfügung gestellt werden.

So bleibt uns nur der Hinweis, dass es in vielen Unterabschnitten relevante Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben zwischen den Jahren 2014 und 2015, wie auch zuvor schon zwischen 2013 und 2014 gibt, die sich uns nicht ohne Weiteres erschließen. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch betonen, dass wir hier keinerlei Anlass haben, an der vollständigen, sachgerechten und damit korrekten Zuordnung der Haushaltszahlen in den einzelnen Unterabschnitten zu zweifeln. Alleine die sachlichen Hintergründe sind – zumindest uns – darstellungsbedingt eben teilweise nicht ausreichend klar geworden.

Für unseren Antrag zur Einsparung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts haben wir daher einen pauschalen Ansatz gewählt. Dieser bezieht sich auf die vorher schon einmal genannten bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in Höhe von 65,9 Mio. €, abzüglich der in Höhe von 29,8 Mio. € geplanten Personalkosten. Dies ergibt eine Basis von 36,1 Mio. €, auf die wir ein Einsparziel von 5% beantragen, woraus sich ein Einsparvolumen von 1,8 Mio. € in 2015 und in Summe 7,4 Mio. € bis 2018 rechnet.

Darüber hinaus beantragen wir den Verzicht auf die Mobilitätszentrale im neuen „Bahnhof der Zukunft“, die unseres Erachtens für die Erreichung der hiermit angestrebten Ziele nicht notwendig ist – ein wirklich klassischer Fall von „Kür“, aber nicht „Pflicht“!

Insgesamt ergeben sich dann von 2015 bis 2018 zusätzlich zu den Personalkosten weitere rund 7,6 Mio. € eingesparte Ausgaben im Verwaltungshaushalt.

Ich komme jetzt zum Schluss und fasse zusammen:

>>> Übersicht siehe Folie 10

Aus unseren Anträgen zum Haushaltsentwurf ergibt sich folgendes Einspar-Ergebnis:

  • 2,7 Mio. € aus den Investitionen in 2015, 7,9 Mio. € bis Ende 2018 insgesamt, entsprechend rund 19% der bis 2018 geplanten Netto-Ausgaben für Investitionen.
  • 480 T€ aus den Personalkosten in 2015, 3,6 Mio. € bis Ende 2018 insgesamt, entsprechend rund 2,8% der Personalkosten in diesem Zeitraum.
  • 1,8 Mio. € aus den sonstigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts in 2015, 7,6 Mio. € bis Ende 2018 insgesamt, i.W. entsprechend den pauschalen 5% Einsparung.
  • Dies summiert sich auf eine Gesamteinsparung von 5 Mio. € in 2015 und 19,1 Mio. € bis Ende 2018 insgesamt.

Da sich die Verschuldung im städtischen Haushaltohne die Verschuldung für das Kombibad F3 – auf Basis des vorgelegten Haushaltsentwurfs im Zeitraum 2015 bis 2018 von 4 Mio. € auf 20 Mio. € erhöhen würde, sind die von uns vorgeschlagenen und beantragten Einsparungen geeignet, die Verschuldung dicht an der in Fellbach aus der Vergangenheit gewohnten und dringlich auch weiterhin anzustrebenden Nulllinie zu halten.

Trotzdem muss ich leider noch einmal in Erinnerung rufen, dass selbst unter Berücksichtigung unserer Einsparanträge folgende Herausforderungen weiterhin bestehen:

  • Strukturell ist der Verwaltungshaushalt auch längerfristig wohl kaum in der Lage, Überschüsse für die Zuführung in die Rücklagen zu erwirtschaften. An echtes Sparen für die Zukunft können wir also auf absehbare Zeit nicht denken. Wir können nur weniger ausgeben, um wenigstens die Schulden halbwegs in Zaum zu halten.
  • Das dargelegte Risikopotential aus geringeren Steuereinnahmen aufgrund schwacher Konjunktur sowie aus der Kreisumlage aufgrund der finanziell hochproblematischen Situation unseres Landkreises, liegt für die Jahre 2015 bis 2018 mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei per Saldo 8-9 Mio. € und würde voll zu Lasten einer höheren Verschuldung gehen.
  • Das „Leuchtturmprojekt Bildungscampus“ ist in der Finanzplanung bis 2018 nur mit 8,7 Mio. € berücksichtigt. Auf jeden Fall wird das erforderliche Investitionsvolumen von mindestens 50 Mio. € – wahrscheinlich wohl eher mehr – eine in der Höhe dem Kombibad F3 mindestens vergleichbare Kreditfinanzierung unumgänglich machen. Auch hierfür muss der finanzielle Spielraum erst noch geschaffen werden.

Die AfD-Stadträte appellieren daher an die Verwaltung und die anderen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sowie Herrn Hinrichsen von der Partei „Die Linke“, die notwendigen Einsparungen in den noch ausstehenden Beratungen bis zur Verabschiedung des Haushalts am 9. Dezember zu unterstützen und im endgültigen Haushaltsplan umzusetzen.

Herr Oberbürgermeister Palm hat seine Haushaltsrede mit dem Bild des kräftigen Taus eröffnet, „das aus drei mehr oder weniger in die Vergangenheit reichenden Hauptsträngen geflochten wurde und das Schiff mit Namen „Fellbach“ auch in den drohenden Stürmen der kommenden Jahre halten soll.“.

Lassen Sie uns den Fellbacher Haushalt für die vor uns liegenden Herausforderungen der kommenden Jahre jetzt gemeinsam „sturmfest“ machen! Damit das Tau kräftig bleibt und hält und das Schiff mit Namen Fellbach seinen erfolgreichen Kurs in die Zukunft fortsetzen kann.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Übersichtsfolien zur Haushaltsrede (gesamt)