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Offener Brief Bildungscampus Fellbach

An die Stadt Fellbach
Herrn Oberbürgermeister Christoph Palm
Herrn Erster Bürgermeister Günter Geyer
Frau Bürgermeisterin Beatrice Soltys
Damen und Herren Mitglieder des Gemeinderats

12. März 2015

Offener Brief zur Finanzierung des Fellbacher Bildungscampus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Palm,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Geyer,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Soltys,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,

mit diesem offenen Brief wollen wir unsere erheblichen Bedenken zum bisherigen Verlauf der Planung des Fellbacher Bildungscampus deutlich machen. Wir beantragen eine grundsätzliche Befassung des Gemeinderats zur Klärung des Finanzierungsvolumens sowie zur Aufbringung der dann notwenigen Mittel, bevor weitere Planungen durchgeführt werden.

Die bislang erfolgten Planungen umfassen fünf (A1, A2, A3, B1 und B2 genannte) Varianten, deren Kostenprognose von 58,5 Mio. Euro in der minimalen/optimistischen Planannahme der Variante A2, bis 94,6 Mio. Euro in der maximalen/vorsichtigen Planannahme der Variante B2 reicht.

In einem Artikel der Fellbacher Zeitung vom 10.03.2015 wird Herr Erster Bürgermeister Geyer für dieses Projekt mit einem „Volumen von 40 bis 68 Millionen Euro“ für „Umbau- und Sanierungsarbeiten, vielleicht auch Neubauten“ zitiert. Wobei es im aktuell konkreten Planungsprozess eine Variante unterhalb der o.g. 58,5 Mio. Euro überhaupt nicht mehr gibt.

Nur einen Tag später wird Herr Geyer mit Kosten von „bis zu 80 Mio. Euro“ für dasselbe Projekt zitiert – dann mit dem Zusatz „Aus heutiger Sicht kann man das nur seriös finanzieren über Steuern“ – was nichts anderes heißt, als eine erneute und massive Anhebung der Hebesätze für die Gewerbe- und die Grundsteuer. In der Diskussion sind für die mittleren Kostenprognose der Planvarianten Erhöhungen um 30 bis 40 sog. Hebesatz-Punkte auf die derzeitigen 365 Punkte, ergo eine Grund- und Gewerbesteuererhöhung zwischen 8% und knapp 11%.

Dabei bleiben selbst die genannten „bis zu 80 Mio. Euro“ weit hinter dem tatsächlich in der Planungsvariante B2 stehenden ‚bis zu‘-Wert von rund 95 Millionen zurück.

Durch den derzeit weiterhin ‚unter Volldampf‘ laufenden planerischen Aufwand der fünf A/B-Varianten in einem umfangreichen partizipativen Prozess mit den Schulleitern und vielen weiteren Beteiligten, verfestigt sich die im Hinblick auf das Vorgehen ja durchaus verständliche Erwartungshaltung, dass der Gemeinderat sich am Ende selbstverständlich für eine dieser Varianten entscheiden wird. Eine Entscheidung, die selbst in der ‚kostengünstigsten‘ Variante noch ein mittleres Finanzierungsvolumen von 70 Mio. Euro erfordern würde.

Die hierfür von Herrn Erster Bürgermeister Geyer als für eine gesicherte Finanzierung für notwendig erachteten ganz erheblichen Steuererhöhungen lehnen wir AfD-Stadträte strikt ab. Wir verweisen in dieser Ablehnung auch auf die Diskussionen zum städtischen Haushalt und der Finanzplanung 2015-2018, in welchen wir erhebliche Einsparpotentiale im geplanten und den zukünftigen Haushalten bis 2018 aufgezeigt haben.

Für den Bildungscampus macht es unseres Erachtens keinen Sinn und vergeudet Steuergeld und wertvolle Zeit aller Beteiligten, in einem aufwendigen Prozess über Varianten zu diskutieren und diese weiter zu planen, deren Finanzierung auf Basis unrealistischer Steuererhöhungen jetzt bereits sehr fragwürdig ist. Aus unserer Sicht müsste daher vor der Fortsetzung der weiteren Planungsarbeiten eine grundsätzliche Diskussion und Beschlussfassung des Gemeinderats über den maximal machbaren Kostenrahmen und über dessen Finanzierung erfolgen.

Würde wohl ein ‚schwäbischer Häuslesbauer‘ einen Architekten mit der Planung seines Eigenheims in unterschiedlichen Varianten beauftragen, ohne ihm vorher einen Richtpreis auf Basis seines Eigenkapitals und der mit seiner Hausbank abgestimmten Finanzierung vorzugeben? Oder noch besser: Der Architekt legt dem ‚schwäbischen Häuslesbauer‘ erste Planvarianten vor und nennt einen Preis, der 50-100% über dem von ihm machbaren Finanzierungsvolumen liegt. Würde er diese Varianten sodann ausgiebig mit seiner Familie diskutieren, die sich immer mehr auf dieses wunderschöne neue Eigenheim freut, und den Architekt auf dieser Basis weiterplanen lassen?

Der eigentlich zweifellose Grundsatz, nämlich zuerst in den Geldbeutel zu schauen, bevor man einkaufen geht – diese Selbstverständlichkeit gilt leider zwar nicht bei Bund und Ländern und wird auch auf kommunaler Ebene immer häufiger missachtet. Doch es wird höchste Zeit, wieder zu dieser Grundtugend zurückzukehren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Merz Andreas Zimmer

Der offene Brief im Original als PDF-Dokument

Zur Klarstellung: Wir wollen nicht den "Stopp der Schuldiskussion", sondern eine Konzentration der Anstrengungen aller Beteiligten auf das (auch finanziell) Machbare, anstatt auf 5 Planungsvarianten, von denen selbst die "kostengünstigste" Variante nur über erhebliche Steuererhöhungen finanzierbar wäre - und das bei einer auf 30 Jahre gerechneten Finanzierung mit 2% Kreditzins (über 30 Jahre!).

Weder die sogenannte "reine Sanierungsvariante" - bei der die Verwaltung offensichtlich davon ausgeht, dass für eine Investition von 40 Millionen Euro "kein pädagogischer Mehrwert" erzielt werden kann - noch überhaupt eine Variante mit einem Kostenrahmen in dieser Größenordnung, befinden sich aktuell ernsthaft in der Diskussion. Alle am Prozess Beteiligten befassen sich derzeit mit großem Aufwand ausschließlich mit den genannten 5 Planungsvarianten, deren mittlere Kostenprognose von 70 bis 80 Mio. Euro reicht.

"Die Projektentwicklung müsse Hand ind Hand gehen mit der Frage der Finanzierbarkeit"
hat uns Herr Erster Bürgermeister Geyer zwischenzeitlich geantwortet, wie auch im FZ-Bericht wiedergegeben. Genau dies ist unsere Forderung und wir freuen uns sehr, dass es hierzu ganz offensichtlich ein gemeinsames Verständnis gibt. In diesem Sinne haben wir für die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 14. April 2015 beantragt, dass die von Herrn Erster Bürgermeister Geyer in der Gemeinderatsklausur am 06.03.2015 informativ vorgestellten "Finanziellen Aspekte der Schulentwicklung" in dieser Sitzung als eigener Tagesordnungspunkt zur Diskussion gestellt werden.