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6. Bedarfsgerechte Infrastruktur

Der Erhalt oder Ersatz bestehender Infrastruktur hat absoluten Vorrang vor neuen Projekten. Projekten mit Renommiercharakter stehen wir grundsätzlich skeptisch gegenüber. Hier sind besonders hohe Maßstäbe an die Wirtschaftlichkeit anzulegen und unsere im Kapitel Finanzen beschriebenen Prinzipien sind rigoros anzuwenden.

Die Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasser-Entsorgung, der Stadtreinigung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist eine kommunale Grundaufgabe, für die eine vollständige Privatisierung auszuschließen ist. Die entsprechenden kommunalen Ebenen müssen mindestens die Kontrolle und Verantwortung über die hierfür erforderliche Infrastruktur behalten oder ggf. zurück erlangen. Zwar können privatwirtschaftliche Unternehmen mit Aufgaben aus diesen Bereichen beauftragt werden. Dies darf aber ausschließlich im Rahmen von Verträgen erfolgen, die durch die Kommune mit einer angemessenen Frist sowohl entsprechend den Verträgen selbst, als auch im Sinne der tatsächlichen Durchführbarkeit der Aufgaben wieder beendet werden können. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass durch etwaige Verträge und deren Durchführung keine Tatsachen geschaffen werden, aus denen eine faktische Abhängigkeit zum Vertragspartner entsteht, die nicht auch in einer angemessenen Zeit und mit angemessenem Aufwand wieder aufgelöst werden kann.

Wenn auf kommunaler Ebene Bauland erschlossen oder Wohnraum verkauft oder vermietet wird, sollen bei geeigneten Objekten Familien mit Kindern Vorrang haben.