Bürgerbeteiligung und Bürgerentscheide
Die unmittelbare Beteiligung der Bürger an wesentlichen Entscheidungen zwingt die Politik, ihre Vorhaben öffentlich schlüssig darzulegen, und ist aufgrund der damit verbundenen Transparenz der Entscheidungsprozesse am ehesten geeignet, Lobbyismus und Hinterzimmer-Kungeleien Einhalt zu gebieten.
Die AfD fordert daher Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene, die anhand klarer Kriterien der kommunalen Verwaltungen durch das jeweils zuständige Kommunalparlament (Gemeinderat, Kreistag, Regionalversammlung) zu initiieren sind.
Wir setzen uns für die Abschaffung oder deutliche Reduzierung des heute für Bürgerentscheide gültigen Mindestquorums ein, das eine Zustimmung zu einem Bürgerentscheid von mindestens 25% der Stimmberechtigten erfordert. Dies führt auch bei deutlicher Mehrheits-Zustimmung der abgegebenen Stimmen gerne zum Scheitern eines Bürgerentscheids.